Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufer

Allgemeine Bedingungen

Versand durch FairFox-Programmbedingungen (Pro Fulfillment)

KOMMISSIONSVERTRAG

§ 1 GEGENSTAND DES VERTRAGES

(1) Der Kommittent (der Anbieter) ermächtigt die Kommissionärin (i.f. FairGoodsGroup GmbH genannt), die von ihm übermittelten Produkte (Kommissionsgut) kommissionsweise auf Rechnung des Kommittenten zu verkaufen.

(2) Das Kommissionsgut bleibt bis zum Verkauf durch die Kommissionärin im Eigentum des Kommittenten. Ihre Produkte werden gemäß den Produktinformationen von Ihnen beschafft und bei der Kommissionärin eingelagert.

§ 2 BESICHTIGUNG DES KOMMISSIONSGUTES

Der Kommittent ist jederzeit berechtigt, das Kommissionsgut selbst oder durch Dritte zu besichtigen. Eine Voranmeldung ist erforderlich.

§ 3 AUSFÜHRUNG DER KOMMISSION

(1) Die Kommissionärin wird die in dem Formular festgesetzten Preise nicht ohne Einwilligung des Kommittenten unterschreiten.

(2) Die Kommissionärin ist vorbehaltlich abweichender Regelungen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs zur Einziehung der aus dem Ausführungsgeschäft entstehenden Forderungen ermächtigt.

(3) Die Kommissionärin wird im Rahmen des Ausführungsgeschäftes steht es frei günstigere Gewährleistungsrechte einzuräumen als sie der Kommittent allgemein einräumt.

(5) Die Kommissionärin wird Vertragspartner mit den Endkunden. Das Risiko hinsichtlich Lagerung, Versand und Zahlung werden von der Kommissionärin getragen. Die Erfüllung, Transport und die Lieferung übernimmt die FairGoodsGroup GmbH. Bei Versand durch FairFox übernimmt die FairGoodsGroup GmbH Verantwortung in Bezug auf Nichtlieferung, Falschlieferung, Diebstahl oder andere Fehler oder Handlungen im Zusammenhang mit der Erfüllung und Lieferung Ihrer Produkte.

(6) Ist der Käufer eines Gegenstandes Verbraucher, steht ihm nach dem Recht über so genannte Fernabsatzverträge ein Widerrufsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ware zu, das nicht ausgeschlossen werden kann. Die Kosten für Versendung und Rücksendung trägt dann die Kommissionärin oder deren Kunden.

Die Ware wird nach Prüfung eingelagert oder nach vorheriger Rücksprache vernichtet. In beiden Fällen geht die Ware wieder in den Besitz des Kommittenten über und wird entsprechend verrechnet. Hierbei gelten auch die im folgenden beschriebenen Rahmenbedingungen.

(7) Die Kommissionärin leitet den Kaufpreis abzgl. der Provision i.H.v. 20% vom Bruttowarenwert an den Kommittenten weiter. Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt im 2 wöchigen Rhythmus automatisch.

§ 4 PROVISION

Der Kommissionärin steht eine Provision in Höhe von 20% zzgl. Mehrwertsteuer zu.

§ 5 SELBSTEINTRITT

Die Kommissionärin ist berechtigt, das Kommissionsgut selbst als Käuferin zu übernehmen.

§ 6 VERTRAGSDAUER / KÜNDIGUNG / MITTEILUNGSPFLICHT

(1) Der Kommissionsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

(2) Die Kündigung kann per E-Mail oder per Post erfolgen. Wird die Kündigungserklärung durch Einschreiben übermittelt, so gilt sie auch dann als zugegangen, wenn ein Zustellungsversuch fruchtlos verlaufen und dem Empfänger eine Zustellungsnachricht hinterlassen worden ist.

§ 7 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Auch für den Kommissionsvertrag gelten die auf unserem Marktplatz Fairfox.shop wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 8 TEILUNWIRKSAMKEIT

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.

 

Rahmenbedingungen

1. Versand zu FairFox

Bitte sorgen Sie dafür, dass

  • alle Einheiten zum Schutz vor Beschädigung und Verderb während des Versands und der Lagerung ordnungsgemäß verpackt sind;
  • für Inlandssendungen die Lieferbedingungen "CIP" ("Carriage and Insurance Paid" = frachtfrei versichert) und für Auslandssendungen die Lieferbedingungen "DDP" ("Delivery Duty Paid" = geliefert verzollt) bis zum Bestimmungsort gelten;
  • alle Einheiten den Vorschriften in Bezug auf die Etikettierung sowie anderen Anforderungen von FairFox entsprechen. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Versand der Einheiten an unser Fulfillment Lager in 06388 Gröbzig (einschließlich der Frachtkosten und der Kosten für die Transportversicherung) sind durch Sie als Verkäufer zu tragen.
  • Sie als Verkäufer verantwortlich für die Zahlung aller Zölle, Abgaben, Steuern und anderer Gebühren sind. Nicht ordnungsgemäß verpackte oder etikettierte Einheiten können wir auf Ihre Kosten an Sie zurückschicken oder diese Einheiten erneut verpacken und etikettieren und dafür eine entsprechende Verwaltungsgebühr erheben.

Wir bieten im Rahmen des Profi Fulfillment eine einheitliche Inbound Versandgebühr & Handlingkosten in Höhe von 3,99€ netto pro Sendungseinheit an (innerhalb Deutschland, max 60x60x120cm, 31,5KG). Sie erhalten von uns ein vorfrankiertes Etikett mit dem die Sendung frei Haus Lager Gröbzig bezahlt ist.

Sie ermächtigen uns alle anfallenden Kosten durch nicht Einhaltung der Vorgaben von Ihrem Verrechnungskonto bei FairFox und deren Zahlungspartner abzubuchen oder auf andere Weise mit an Sie zu zahlenden Beträgen zu verrechnen.

2. Im Rahmen des FairFox PRO Fulfillment erbringen wir folgende Dienstleistungen:

  • Lagerung: 2 Monate kostenfrei, ab 3. Monat 10€/qm³ (je Produkt je angefangener Monat und qm³). Wir führen elektronische Aufzeichnungen zum Lagerbestand jeder Produkteinheit.
  • Logistik: der physische Transport der Ware ab Wareneingang, Einlagerung, Pick & Put Vorgänge und ggf. Umlagerungen sind Bestandteil unsere Dienstleistung. Weitere Vorgänge auf Anfrage werden nach Arbeitsaufwand abgerechnet.
  • Versand: Als Teil unserer Erfüllungsdienstleistungen werden wir Einheiten aus unserem Bestand an Ihren Produkten an Versandadressen versenden. Wir dürfen Einheiten zusammen mit Produkten versenden, die bei uns und/oder anderen Verkäufern (einschließlich unserer verbundenen Unternehmen) gekauft wurden. Wir dürfen Einheiten, die in einem einzigen Versandauftrag enthalten sind, auch separat versenden. Wir verwenden einen klimaneutraler Versand in der wiederverwendbaren FoxBox (verfügbar ab September 2020), behalten uns aber in Abhängigkeit des Produktes vor, eine andere passende Verpackung zu wählen.
  • Retourenmanagement:
  • Kundenservice

Wenn Einheiten beschädigt werden oder verloren gehen, während sie gelagert werden, erhalten Sie eine Erstattung. Wenn wir Ihnen eine Erstattung zahlen, sind wir dazu berechtigt, die Einheit zu entsorgen oder zu verkaufen.

Während der Lagerung ist Ihre Ware über eine Betriebsinhaltsversicherung (Diebstahl, Feuer, Wasser) in ausreichender Höhe versichert.

Eine Empfangsbestätigung Ihrer Inbound-Sendung gilt nicht als Hinweis darauf, dass eine Einheit frei von Verlusten oder Schäden geliefert wurde oder dass später entdeckte Verluste oder Schäden an der Einheit eingetreten sind.

Wir sind verantwortlich für Kundenrücksendungen und werden diese entgegennehmen, bearbeiten und Rückerstattungen sowie Preisreduzierungen vornehmen. Alle verkaufbaren Einheiten und die ordnungsgemäß zurückgeschickt wurden, werden wieder in den Bestand Ihrer Produkte im Versand durch FairFox eingeordnet. Sie werden an allen Einheiten, die von Kunden zurückgesandt wurden, wieder das Eigentum übernehmen, ausgenommen der im folgenden beschriebenen Fälle.

Wenn wir feststellen, dass eine von einem Kunden zurückgesandte Einheit eine Nicht Verkaufbare Einheit ist, werden wir diese nach Ihrer Vorgabe entweder zurücksenden oder entsorgen.

Sie können jederzeit verlangen, dass wir Einheiten entsorgen oder an Sie kostenpflichtig zurücksenden. Wir dürfen jede Einheit, zu deren Entsorgung wir berechtigt sind, der Bestandsaufnahme entsprechend entsorgen (z.B. durch Verkauf, Recycling, Spende oder Vernichtung). Das Eigentum an jeder entsorgten Einheit geht in dem für die Entsorgung erforderlichen Umfang kostenlos, frei von Pfandrechten, Forderungen, Sicherungsrechten oder sonstigen Belastungen auf uns (oder auf von uns benannte Dritte, z.B. Wohltätigkeitsorganisationen) über und wir können etwaige Erlöse, die wir aus der Entsorgung einer Einheit möglicherweise erzielen, einbehalten.

FairFox übernimmt jede Kundenservice-Verpflichtungen auf 1st Level Support Ebene und baut hierzu einen dynamischen Fragenkatalog zu jedem Produkt auf.

Anfragen zu 2nd & 3rd Level Support oder zu einzelnen Aufträge leiten wir per Mail an Ihre Kontaktadresse weiter. Die Beantwortung muss innerhalb 24 h erfolgen.

Wir allein sind für alle Kundenservice-Fragen in Bezug auf Verpackung, Handling und Versand, sowie auf Kundenrücksendungen, Rückerstattungen und Preisreduzierungen verantwortlich. Wir entscheiden (wenn notwendig in Absprache mit Ihnen), ob ein Kunde eine Erstattung, Preisreduzierung oder Ersatzlieferung erhält und können von Ihnen eine entsprechende Erstattung verlangen, wenn wir feststellen, dass Sie für das Ergreifen dieser Maßnahme verantwortlich sind.

 

3. Informationspflicht

Sie werden uns umgehend über alle Rückrufe oder drohende Rückrufe hinsichtlich Ihrer Produkte informieren und im Falle eines solchen Rückrufes mit uns zusammenarbeiten und unterstützen (einschließlich der Einleitung der Verfahren zur Rücksendung der Artikel an Sie entsprechend den Standardverfahren). Sie haften für alle Kosten und Aufwendungen, die Ihnen, uns, oder Ihren oder unseren verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit einem Rückruf oder angedrohten Rückruf eines Ihrer Produkte entstehen (einschließlich der Kosten im Zusammenhang mit der Rücksendung, Lagerung, Reparatur, Abwicklung oder Lieferung an Sie oder jeden Verkäufer dieser Produkte).

Sie sind verantwortlich für alle Umsatzsteuer- und Intrastat-Verpflichtungen im Zusammenhang mit Rücksendungen.

Wir behalten uns das Recht vor, im gesetzlich zulässigen Rahmen von Ihnen oder staatlichen Behörden und Ämtern zusätzliche Informationen und Bestätigungen für die Gültigkeit aller Kontoinformationen (einschließlich Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) anzufordern und Sie autorisieren FairFox hiermit unwiderruflich, solche Informationen von diesen staatlichen Behörden und Ämtern anzufordern und einzuholen. Sie stimmen außerdem zu, uns derartige Informationen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. FairFox behält sich das Recht vor, Ihnen alle anfallende und nicht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nachzubelasten, wenn Sie eine erwiesenermaßen ungültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben haben oder sich die zum Nachweis einer wirtschaftlichen Tätigkeit eingereichten Unterlagen als unrichtig herausstellen. Sie erklären sich bereit, elektronische Umsatzsteuerrechnungen in einem von uns festgelegten Format und Übermittlungsweg zu erhalten.

4. Rechtswirkung der Vertragsbeendigung

Im Anschluss an eine Kündigung werden wir entsprechend Ihrer Anweisung die Einheiten, in Übereinstimmung mit entweder an Sie zurücksenden oder diese entsorgen.

5. Steuerliche Angelegenheiten

Sie sind sich bewusst und erkennen an, dass durch die Lagerung eine Steuerpräsenz in Deutschland entsteht, begründet wird und dass Sie allein für alle im Zusammenhang mit einer solchen Lagerung anfallenden Steuern verantwortlich sind. Falls uns als Ergebnis der Erbringung von Dienstleistungen Auslandsversandsteuern oder Ihre Steuern auferlegt werden, haften Sie für diese Auslandsversandsteuern und Ihre Steuern und Sie haben FairFox, für solche und gegenüber solchen Auslandsversandsteuern oder Ihren Steuern zu entschädigen und schadlos zu halten. Sie erkennen an und stimmen zu, dass die Erstellung und Einreichung aller anwendbaren Intrastat-Berichte im Zusammenhang mit dem Versand und der Entgegennahme von Sendungen in Ihren Verantwortungsbereich fallen. Sie erkennen an, dass bei einigen Adressen in dem jeweiligen Land unter bestimmten Umständen keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist. Weiterhin erkennen Sie an, dass Sie dafür verantwortlich sind, in Fällen, in denen dies angebracht ist, alle Ersuche um eine Umsatzsteuerrückerstattung auf Sendungen an diese Adresse zu bearbeiten.

6. Zusätzliche Garantieerklärungen

Sie erklären uns, dass: (a) Sie der rechtmäßige Eigentümer aller Einheiten und Inhaber aller für den Vertrieb der Einheiten und die Erfüllung erforderlichen Rechte sind; (b) Sie alle Einheiten neu (oder in einem solchen Zustand, wie er ansonsten von Ihnen in der anwendbaren Liste Ihrer Produkte beschrieben wird) und in marktfähigem Zustand an uns liefern; (c) alle Einheiten und ihre Verpackung allen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Kennzeichnung, Etikettierung sowie anderen Anforderungen entsprechen (jedes Produkt benötigt eine GTIN nach GS1 Germany Standard); (d) keine der Einheiten ganz oder teilweise durch Kinderarbeit oder Gefangenen- oder Zwangsarbeit produziert oder hergestellt wurde oder in Zukunft produziert oder hergestellt werden wird; (e) Sie und all Ihre an der Erzeugung oder Auslieferung von Einheiten beteiligten Subunternehmer, Vertreter und Lieferanten alle anwendbaren Rechtsvorschriften (inklusive der Rechtsvorschriften aller anderen Länder, in denen die Einheiten erzeugt oder ausgeliefert werden), hinsichtlich des Betriebs ihrer Einrichtungen sowie hinsichtlich ihrer Geschäfts- und Arbeitspraktiken einschließlich der Arbeitsbedingungen, Gehälter, Arbeitszeiten und des Mindestalters der Arbeiter streng einhalten; und (f) alle Ihre für den Auslandsversand zugelassenen Produkte (i) rechtmäßig ohne eine Lizenz oder andere Genehmigung aus dem jeweiligen Land exportiert werden dürfen, und (ii) rechtmäßig in jedes zugelassene Land importiert werden können und allen Rechtsvorschriften dieses Landes entsprechen.